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Friedhof

Urnenbestattungen, Erdbestattungen (Sarg wird beigesetzt) oder Aschenbeisetzungen ins Gemeinschaftsgrab finden häufig auf dem Friedhof der Wohngemeinde statt. Der Vorteil bei diesen Bestattungen ist, dass es einen für alle zugänglichen Ort für Trauer, Besinnung oder Abschied gibt.

Auf dem Friedhof der Gemeinde, bei der sich Ihr gesetzlicher Wohnsitz befindet (Gemeinde, in der die Schriften deponiert sind und Steuern bezahlt werden), haben Sie das Anrecht auf eine Beisetzung. Bei anderen Friedhöfen gibt das Friedhofreglement oder das Bestattungsreglement der Gemeinde Auskunft, ob und unter welchen Umständen Auswärtige beigesetzt werden dürfen. Viele Gemeinden verlangen einen Bezug zur Gemeinde (örtliche Verankerung, lange dort gelebt oder gearbeitet, Familie wohnt dort usw.) oder zum Friedhof (bestehendes Grab aus der Familie usw.), damit sie ein Gesuch positiv bewilligen. Es gibt aber auch Gemeinden, die Beisetzungen von Auswärtigen generell zulassen. In den meisten Gemeinden sind Gräber für Einheimische vergünstigt. Auswärtige haben demgegenüber eine höhere Gebühr für den Grabplatz zu bezahlen.

Obschon die Friedhöfe in den Dörfern meistens um die Kirchen angelegt sind, gehört der Friedhof im Kanton Bern in der Regel der Gemeinde und ist somit konfessionsneutral. Es gibt aber auch einige private Friedhöfe. Diese gehören manchmal auch der Kirche oder einer religiösen Gemeinschaft.

Welche Gräber es gibt, wieviel sie kosten und was man auf dem Friedhof darf und was nicht, geht aus dem jeweiligen Friedhofreglement oder Bestattungsreglement der Gemeinde hervor. Eine generelle Aufzählung von Grabarten:
Urnenreihengrab, Urnenhaingrab, Gemeinschaftsgrab (Asche wird ausgeschüttet oder Urne wird beigesetzt), Nische (Kolumbarium), Erdbestattungsreihengrab, Familiengrab.

Eine Erstbeschriftung bei einem neu angelegten Grab ist in der Regel vorgeschrieben. Später erfolgt bei den regulären Gräbern eine endgültige Beschriftung mit dem Grabstein.

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